AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnehmerkreis

Es ist jede Person teilnahmeberechtigt, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Segel-, und Surfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Segel-, Surfkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Segel-, und Surfkursen bedarf der Schriftform.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit des Vertrages eine schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei zu bringen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich oder persönlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn wird 30% des jeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.

Die Wassersportschule Weimar behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, im Falle höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung bzw. Diebstahl des Materials. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

Weiterhin besteht absolutes Alkoholverbot während des Lehrganges.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Störungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Die vom Lehrer ausgehändigte Funktionskleidung sowie Schwimmwesten sind nach Absprache zu nutzen. Brillen und Wertgegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sicher gestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, das Segel-, und Surfmaterial vor Benutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft des Segel-, und Surfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.

Haftung

Die Wassersportschule Weimar haftet für die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Die Schule ist haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 2 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von   1 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Segel-, und Surfmaterial mit Sorgfalt zu behandeln und zu führen. Für selbst verschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Segel-, und Surfmaterial haftet der Teilnehmer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Weimar, 31. Mai 2010